Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2025/2026

(Einmalzuschuss für die Heizperiode 2025/2026)

Durch diesen einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann wieder zwischen 16. Oktober 2025 und 27. Februar 2026 in Ihrer Gemeinde beantragt werden.

Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026: 

  • Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht den Bürgerinnen und Bürgern nicht weiter zur Verfügung; Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.
  • Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen.
  • Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen unterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.
  • Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.

Alle Informationen, Einkommensgrenzen und Voraussetzungen finden in den Richtlinien für den Heizkostenzuschuss 

Energieberatungsstelle des Landes Steiermark

Ziel jeder Energieberatung ist die planvolle energetische Sanierung eines Gebäudes, verbunden mit dem Zweck Heizkosten zu sparen, den Wohnkomfort zu erhöhen sowie den Wert der Immobilie zu steigern und die Umwelt zu entlasten.

Manche Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft schon am Telefon klären.

Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Serviceline unter +43 316 877-3955 zur Verfügung.

Für komplexere Fragestellungen können wir Sie gerne zu einer Beratung anmelden.

Energieberatung Steiermark | kostenlose Serviceline: 0316 877 3955 Mail: mailto:energieberatung@stmk.gv.atenergieberatung@stmk.gv.at 
 Website: energieberatung.steiermark.at

 

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