Durch diesen einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann wieder zwischen 16. Oktober 2025 und 27. Februar 2026 in Ihrer Gemeinde beantragt werden.
Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026:
Alle Informationen, Einkommensgrenzen und Voraussetzungen finden in den Richtlinien für den Heizkostenzuschuss
Energieberatungsstelle des Landes Steiermark
Ziel jeder Energieberatung ist die planvolle energetische Sanierung eines Gebäudes, verbunden mit dem Zweck Heizkosten zu sparen, den Wohnkomfort zu erhöhen sowie den Wert der Immobilie zu steigern und die Umwelt zu entlasten.
Manche Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft schon am Telefon klären.
Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Serviceline unter +43 316 877-3955 zur Verfügung.
Für komplexere Fragestellungen können wir Sie gerne zu einer Beratung anmelden.
Energieberatung Steiermark | kostenlose Serviceline: 0316 877 3955 Mail: mailto:energieberatung@stmk.gv.atenergieberatung@stmk.gv.at
Website: energieberatung.steiermark.at