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Gemeinde ist auch Fundbehörde

Mit der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wurde 2002 das Fundwesen neu geregelt und seit 01. Februar 2003 sind die Gemeinden mit der Funktion der Fundbehörde betraut.

Wenn Sie also in Eggersdorf bei Graz etwas gefunden oder verloren haben, ist das Fundamt im Marktgemeindeamt Eggersdorf bei Graz die richtige Anlaufstelle.

Verlorene beziehungsweise vergessene Sachen werden vom Finder entgegengenommen und alle wichtigen Details zur Ausforschung des Eigentümers ermittelt. Nach Möglichkeit wird der Eigentümer ermittelt und verständigt. Die Fundgegenstände werden bis zur Abholung durch den Eigentümer aufbewahrt.
Gefundene Gegenstände werden dem Eigentümer nach Beweiserbringung seines Eigentumsanspruches ausgehändigt (zB bei Schlüssel: Vorlage eines Zweitschlüssel, der sich noch im Eigentum des Verlustträgers befindet oder bei Mobiltelefonen: Eingabe PIN-Codes).

Wann muss man zur Sicherheitsdienststelle?
Einige Funde und Verluste sind nach wie vor bei der Polizei zu melden. Dazu gehören zB inländische Kennzeichentafeln, Zulassungsscheine, Führerschein und Waffenpass, Schusswaffen, Kriegsmaterial, radioaktive Stoffe und Gifte sowie Schieß- und Sprengmittel.

Sonderfall Reisedokumente
Der Verlust bzw. Fund eines österreichischen Reisepasses oder Personalausweises ist dies bei der nächsten Passbehörde bekanntzugeben bzw. der RP oder PA dort abzuliefern. Für ausländische Reisepässe ist grundsätzlich die Fundbehörde zuständig.

Bei weiteren Fragen  zu Fund- bzw. Verlustangelegenheiten helfen Ihnen die Mitarbeiter im Gemeindeamt gerne weiter..


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