Vormerkung Kinderportal Infos/Unterlagen 2026/2027:
Für Kinder, die im Kinderbetreuungsjahr 2026/2027 erstmalig einen Kindergarten in Eggersdorf bei Graz besuchen wollen, ist die verpflichtende Vormerkung im Zeitraum 12.01.2026 bis 08.02.2026 (= Hauptvormerkphase) im Kinderportal durchzuführen.
Elternbrief
Leitfaden Kinderportal (schrittweise Anleitung)
Leitfaden Kinderportal Englische Version (Guide for pre-registration)
FAQs Kinderportal
Hinweis: bei unterjährigem Einstieg (Kind wird erst während des Betreuungsjahres 3. Jahre) bei der Suche des Betreuungsplatzes ohne Eintrag im Feld “Geburtsdatum” suchen, dann sollten die wohnortnahen verfügbaren Betreuungseinrichtungen angezeigt werden. Lt. Info der Abteilung 6 wird bereits an einer Programmänderung im Kinderportal gearbeitet.
Wichtiger Hinweis: Übermittlung von Dokumenten per E-Mail ausschließlich im pdf-Format
Infos/Unterlagen für Förderbeantragung 2026/2027:
Information DSGVO
Sozial gestaffelte Elternbeiträge Kinderbetreuungsjahr 2026/2027 für Kinder ab dem 3. Lebensjahr
Checkliste
Informationen für Eltern in verschiedenen Sprachen
Häufig gestellte Fragen 2026/2027
Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte, die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz verrechnet für das Kinderbetreuungsjahr (KBJ) 2026/2027 sozial gestaffelte Elternbeiträge nach den Vorgaben des Landes Steiermark. Dabei ergibt sich der monatliche Elternbeitrag aufgrund der vereinbarten Betreuungszeit im Zusammenhang mit dem Alter des jeweiligen Kindes. Der Elternbeitrag wird bei Kindergartenbeginn im September 10 mal im Jahr, dh von September 2026 bis Juni 2027, verrechnet bzw. vorgeschrieben. Sie erhalten monatlich eine Rechnung dazu. Bei einem späteren unterjährigen Einstieg werden die jeweiligen Betreuungsmonate verrechnet, zB bei Einstieg im Oktober nur mehr 9 Monate etc.
Sollten Sie aufgrund Ihres Familieneinkommens eine „Sozialstaffelberechnung“ wünschen, werden Sie ersucht,
• die ausgefüllte Checkliste (bitte alle Datenfelder ausfüllen) gemeinsam mit
• einem Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe für das Jahr 2026 (nur erforderlich, wenn ein Familienbeihilfenbezug für mehr als 1 Kind erfolgt) und
• den für Sie zutreffenden Einkommensunterlagen aus dem Jahr 2025 (siehe beiliegende Datei „Checkliste Eltern 2026_27“ bzw. „Häufig gestellte Fragen KBJ 2026_27“)
gesammelt bis spätestens 30. Juni 2026 per Mail an ulrike.gollner@eggersdorf-graz.gv.at oder persönlich im Gemeindeamt einzureichen.
Hinweis: Bitte bei Übermittlung von Dokumenten per E-Mail Dateien ausschließlich im pdf-Format senden!
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Förderanträge nicht bearbeitet werden können und nicht in Evidenz gehalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Fördergewährung immer nur für das jeweilige Kinderbetreuungsjahr gilt, dh jene Eltern, die bereits im KBJ 2025/2026 eine Förderung erhalten haben, müssen bei einer gewünschten Sozialstaffelberechnung für das KBJ 2026/2027 ebenfalls alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Eine Vorlage von Einkommensunterlagen ist NUR im Rahmen einer Förderbeantragung erforderlich. Werden keine Unterlagen für eine „Sozialstaffelberechnung“ eingereicht, gelangt der jeweilige Höchstbetrag gemäß der vereinbarten Betreuungszeit bzw. dem Alter des Kindes zur Verrechnung (zB für ein Kind im Alter von 4 Jahren mit einem Betreuungsumfang von 6 Stunden bis max. 13.00 Uhr ein Betrag von € 181,35 pro Monat) - weitere Beträge siehe Datei "Sozial gestaffelte Elternbeiträge Kinderbetreuungsjahr 2026/2027"