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Mai 2020

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Elektronische Anbringung

Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.  

Anbringen an die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz können rechtswirksam per E-Mail an gde@eggersdorf-graz.gv.at eingebracht werden. Anbringen per E-Mail, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht.

Ein E-Mail-Anhang darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
Elektronische Signaturen können auf Dokumenten (z.B. Formularen, Beilagendokumenten) nach den Standards der Bürgerkarte aufgebracht werden. Diese werden als relevant entgegengenommen, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens unter pruefung.signatur.rtr.at erfolgreich geprüft werden können.

Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen die Verwendung folgender Formate mit der Dateierweiterung *.TXT, *.PDF, *.RTF, *.DOC, *.GIF, *.JPG, *.JPEG, *.TIFF, *.TIF, *.ZIP  

Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Behörde/Abteilung eingesetzt werden.


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